Im Zusammenhang mit dem elektronischen Datenaustausch taucht immer wieder der Name GAEB (sprich "GÄB") auf.
Auch bei Verfahrensbeschreibungen für die elektronische Mengen- und Bauabrechnung (GAEB-VB) sowie bei standardisierten Texten zur Beschreibung von Bauleistungen für Neubau, Instandhaltung und Sanierung (STLB-Bau) und von Bauleistungen für Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ) ist der Name GAEB immer präsent.
Wer oder was verbirgt sich dahinter?
Die Abkürzung GAEB steht für Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen.
Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist seit dem 01. Januar 2005 im Deutschen Vergabe und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) eingegliedert. Die Grundlagen der Arbeit des GAEB sind in der Satzung des DVA verankert.
Der GAEB fördert den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Sprache aller am Bau Beteiligten.
Die Arbeit des GAEB dient dem allgemeinen Nutzen und orientiert sich an folgenden Grundlagen: Text- und Produktneutralität, Praxisnähe, Wirtschaftlichkeit, Anerkannte Regeln der Technik.
An der ehrenamtlichen Mitarbeit in den Gremien des GAEB können sich alle interessierten Kreise beteiligen. Die Beschlüsse der Arbeitsgruppen und Arbeitskreise werden einvernehmlich gefasst.
Bei der Texterstellung werden die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (ATV) im Teil C der VOB sowie die sonstigen Normen, Vorschriften und Regelwerke zugrunde gelegt. Der GAEB schafft hiermit die Voraussetzungen für eine integrierte Datenverarbeitung bei der Durchführung von Baumaßnahmen auf Basis der VOB.
Die Schwerpunkte der GAEB-Arbeit liegen in der Erstellung und Überarbeitung von standardisierten Texten zur Beschreibung von
Die Arbeitsergebnisse des GAEB werden vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V. herausgegeben. Sie sind Voraussetzungen für die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA).
Im GAEB sind die öffentlichen und privaten Auftraggeber, die Architekten und Ingenieure und die Bauwirtschaft durch ihre jeweiligen Spitzenorganisationen vertreten. Hierzu zählen z.B.:
Hier finden Sie mehr über den elektronischen Datenaustausch nach GAEB.
Hier sind die vom GAEB definierten Anforderungen für die Beschreibung von Bauleistungen mit Leistungsverzeichnis zu finden.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu STLB-Bau Dynamische Baudaten und zum STLB-BauZ Standardleistungsbuch für Zeitarbeitsverträge.
STLB-Bau und STLB-BauZ beziehen Sie immer direkt bei G&W, passend zu Ihrer AVA-Software und natürlich perfekt passend zu CALIFORNIA3000.